Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Morsbach verabschiedet die vorliegende Resolution und beauftragt die Verwaltung, diese in geeigneter Weise zu veröffentlichen sowie der Landesregierung und dem örtlichen Landtagsabgeordneten zu kommen zu lassen.
Ausgangslage
Mehr als die Hälfte der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen konnten in 2010 ihren Haushalt nicht ausgleichen! 138 Kommunen befinden sich derzeit dauerhaft im Nothaushaltsrecht, 35 von ihnen sind überschuldet oder werden innerhalb der nächsten zwei Jahre überschuldet sein.
Die ersten Banken verweigern überschuldeten Kommunen die notwendigen Kredite.
Die Liquiditätskredite der Kommunen in Nordrhein-Westfalen
haben inzwischen die
20- Milliarden -Euro-Marke überschritten. Das strukturelle
jährliche Defizit beträgt rund 2,5 Milliarden Euro.
Insgesamt hat die NRW-Kommunalverschuldung einen Umfang von fast 53
Milliarden Euro erreicht.
Nach Berechnungen der von der Landesregierung beauftragten Gutachter Junkernheinrich und Lenk wird die Summe der Liquiditätskredite bis zum Jahr 2020 auf mindestens 50 Milliarden Euro ansteigen, wenn die dringend notwendigen Gegenmaßnahmen nicht kurzfristig in Angriff genommen werden.
Die gefährdete Handlungsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Kommunen kann nur gesichert werden, wenn der Bund, das Land und die Kommunen in einer konzertierten Aktion schnell und konsequent handeln.
Deshalb begrüßt der Rat der Gemeinde Morsbach die Entscheidung des Bundes, die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in drei Schritten bis 2014 vollständig zu übernehmen.
Die Landesregierung sowie die CDU - Landtagsfraktion haben entsprechende Gesetzesinitiativen (Stärkungspakt Stadtfinanzen, KomPAsS II ) vorgelegt, die den Kommunen erste finanzielle Hilfen in Aussicht stellen.
Der Rat der Gemeinde Morsbach erkennt an, dass bei einer breiten Mehrheit im Düsseldorfer Landtag die Bereitschaft besteht, den nordrhein-westfälischen Kommunen finanzielle Hilfen zur dringend notwendigen Konsolidierung zu kommen zu lassen.
Er fordert die Landesregierung sowie die Landtagsfraktionen auf, auf Grundlage der vorliegenden Vorschläge entschlossen nach einem gemeinsamen Weg zur Gesundung der kommunalen Finanzen zu suchen.
Bei der Gesetzgebung muss sich der Landtag an folgenden Kriterien
orientieren:
* Die von der Landesregierung beschlossenen Landesmittel
(350 Mio. Euro) reichen als Grundlage auch nach Auffassung der
Kommunalen Spitzenverbände nicht aus und müssen deutlich
aufgestockt werden.
* Nach den Plänen der rot-grünen Landesregierung
kommen zu wenige Kommunen (34) in den Genuss der Landeshilfe, die
zudem nach einem willkürlichen, ungerechten und
intransparenten Schlüssel erfolgt. (Presseberichte der in
Oberberg betroffenen Kommunen Bergneustadt und Marienheide machen
dies nochmals deutlich).
* Die Landeshilfe muss aber allen Kommunen im Nothaushalt oder
in der Haushaltssicherung zuteil werden, ebenso denjenigen, die
bereits jetzt überschuldet sind bzw. in den kommenden zwei
Jahren überschuldet sein werden.
* Eine Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel
sollte den Haushaltsausgleich aller Kommunen sicherstellen und
damit ein weiteres Ansteigen der Liquiditätskredite
verhindern.
* Deshalb sollte die Zins- und Tilgungsbelastung der Kommunen
in NRW zum Maßstab der finanziellen Hilfen gemacht werden.
* Die Hilfen sind durch die Steurmehreinnahmen und/oder
Einsparungen landesseitig zu finanzieren.
* Eine kommunale Mitfinanzierung der Landeshilfen über
eine Befrachtung des Kommunalen Finanzausgleichs und/oder eine
Abundanzumlage lehnt der Rat der Gemeinde Morsbach strikt ab!
Kommunen, die solide wirtschaften, dürfen für ihr
verantwortliches Handeln in der Vergangenheit nicht bestraft
werden.
* In die notwendigen Sparbemühungen sollten alle
kommunalen Ebenen und damit auch die Umlageverbände einbezogen
werden.
* Die Sparbemühungen in den Kommunen, die die Landeshilfe
erhalten, müssen forciert werden. Die Kommunalaufsicht hat
sicherzustellen, dass die gewährten Hilfen vollständig
zur Entschuldung genutzt werden.


