Resolution des Morsbacher Rates gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz

"Kassenkredite zurückführen - Handlungsfähigkeit sichern- Selbstverwaltung retten"

Beschlussvorschlag

Der Rat der Gemeinde Morsbach verabschiedet die vorliegende Resolution und beauftragt die Verwaltung, diese in geeigneter Weise zu veröffentlichen sowie der Landesregierung und dem örtlichen Landtagsabgeordneten zu kommen zu lassen.

Ausgangslage

Mehr als die Hälfte der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen konnten in 2010 ihren Haushalt nicht ausgleichen! 138 Kommunen befinden sich derzeit dauerhaft im Nothaushaltsrecht, 35 von ihnen sind überschuldet oder werden innerhalb der nächsten zwei Jahre überschuldet sein.

Die ersten Banken verweigern überschuldeten Kommunen die notwendigen Kredite.

Die Liquiditätskredite der Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben inzwischen die
20- Milliarden -Euro-Marke überschritten. Das strukturelle jährliche Defizit beträgt rund 2,5 Milliarden Euro. Insgesamt hat die NRW-Kommunalverschuldung einen Umfang von fast 53 Milliarden Euro erreicht.

Nach Berechnungen der von der Landesregierung beauftragten Gutachter Junkernheinrich und Lenk wird die Summe der Liquiditätskredite bis zum Jahr 2020 auf mindestens 50 Milliarden Euro ansteigen, wenn die dringend notwendigen Gegenmaßnahmen nicht kurzfristig in Angriff genommen werden.

Die gefährdete Handlungsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Kommunen kann nur gesichert werden, wenn der Bund, das Land und die Kommunen in einer konzertierten Aktion schnell und konsequent handeln.

Deshalb begrüßt der Rat der Gemeinde Morsbach die Entscheidung des Bundes, die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in drei Schritten bis 2014 vollständig zu übernehmen.

Die Landesregierung sowie die CDU - Landtagsfraktion haben entsprechende Gesetzesinitiativen (Stärkungspakt Stadtfinanzen, KomPAsS II ) vorgelegt, die den Kommunen erste finanzielle Hilfen in Aussicht stellen.

Der Rat der Gemeinde Morsbach erkennt an, dass bei einer breiten Mehrheit im Düsseldorfer Landtag die Bereitschaft besteht, den nordrhein-westfälischen Kommunen finanzielle Hilfen zur dringend notwendigen Konsolidierung zu kommen zu lassen.

Er fordert die Landesregierung sowie die Landtagsfraktionen auf, auf Grundlage der vorliegenden Vorschläge entschlossen nach einem gemeinsamen Weg zur Gesundung der kommunalen Finanzen zu suchen.


Bei der Gesetzgebung muss sich der Landtag an folgenden Kriterien orientieren:

* Die von der Landesregierung beschlossenen Landesmittel (350 Mio. Euro) reichen als Grundlage auch nach Auffassung der Kommunalen Spitzenverbände nicht aus und müssen deutlich aufgestockt werden.
* Nach den Plänen der rot-grünen Landesregierung kommen zu wenige Kommunen (34) in den Genuss der Landeshilfe, die zudem nach einem willkürlichen, ungerechten und intransparenten Schlüssel erfolgt. (Presseberichte der in Oberberg betroffenen Kommunen Bergneustadt und Marienheide machen dies nochmals deutlich).
* Die Landeshilfe muss aber allen Kommunen im Nothaushalt oder in der Haushaltssicherung zuteil werden, ebenso denjenigen, die bereits jetzt überschuldet sind bzw. in den kommenden zwei Jahren überschuldet sein werden.
* Eine Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel sollte den Haushaltsausgleich aller Kommunen sicherstellen und damit ein weiteres Ansteigen der Liquiditätskredite verhindern.
* Deshalb sollte die Zins- und Tilgungsbelastung der Kommunen in NRW zum Maßstab der finanziellen Hilfen gemacht werden.
* Die Hilfen sind durch die Steurmehreinnahmen und/oder Einsparungen landesseitig zu finanzieren.
* Eine kommunale Mitfinanzierung der Landeshilfen über eine Befrachtung des Kommunalen Finanzausgleichs und/oder eine Abundanzumlage lehnt der Rat der Gemeinde Morsbach strikt ab! Kommunen, die solide wirtschaften, dürfen für ihr verantwortliches Handeln in der Vergangenheit nicht bestraft werden.
* In die notwendigen Sparbemühungen sollten alle kommunalen Ebenen und damit auch die Umlageverbände einbezogen werden.
* Die Sparbemühungen in den Kommunen, die die Landeshilfe erhalten, müssen forciert werden. Die Kommunalaufsicht hat sicherzustellen, dass die gewährten Hilfen vollständig zur Entschuldung genutzt werden.

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