bsp. Oberberg. Der Aggerverband sagt den
Legionellen den Kampf an.
Bestand bislang nur bei öffentlichen Gebäuden wie
Schwimmbädern oder Schulen eine Untersuchungspflicht auf
Legionellen, werden mit der Trinkwasserverordnung von 2011 auch
Eigentümer von Häusern mit drei und mehr Wohneinheiten in
die Verantwortung genommen. Ausgenommen sind Hausbesitzer, deren
Wohnungen nicht vermietet sind und das Trinkwasser durch einen
Durchlauferhitzer erwärmt wird.
Legionellen sind im Wasser lebende Bakterien und weltweit
verbreitet. Besonders wohl fühlen sie sich im warmen
Süßwasser. Bei Temperaturen zwischen 25 und 50 Grad
vermehren sie sich am besten. Legionellen-Wachstum wird neben der
Erwärmung aber auch durch stillstehendes Wasser
begünstigt.
Durch das Einatmen von Legionellen, die in zerstäubtem Wasser
sitzen, können sich Menschen mit der Legionärskrankheit
oder dem sogenannten Pontiacfieber anstecken.
Die häufigsten Infektionsquellen sind Klimaanlagen, Duschen,
Whirlpools und Warmwassereinrichtungen, bei denen Dampf oder
Sprühnebel entsteht.
"Hausbesitzer müssen sich von selbst beim
Gesundheitsamt melden. Tun sie das nicht, kann eine Strafe von der
Bußgeldstelle verhängt werden", erläutert
Gisela Hück vom Kreisgesundheitsamt. Zudem müssen
Hausbesitzer sogar mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen,
wenn sich einer der Mieter mit der Legionärskrankheit
ansteckt.
"Untersuchungen auf Legionellen müssen einmal im Jahr
durchgeführt werden. Sollte drei Jahre hintereinander kein
Befund auf Legionellen vorliegen, können die Untersuchungen
auf alle drei Jahre verringert werden", so Dr. Susanne Schulze
vom Aggerverband.
Untersuchungen sind beim Aggerverband oder jedem anderen
zugelassenen Labor möglich. Die Kosten belaufen sich auf rund
85 Euro - nach einem positiven Befund kämen bei einer erneuten
Untersuchung nochmals 25 Euro dazu, so der Aggerverband.

