Test: Sind Legionellen im Trinkwasser?

Neue Verordnung: Jetzt stehen auch Hauseigentümer in der Pflicht

bsp. Oberberg. Der Aggerverband sagt den Legionellen den Kampf an.
Bestand bislang nur bei öffentlichen Gebäuden wie Schwimmbädern oder Schulen eine Untersuchungspflicht auf Legionellen, werden mit der Trinkwasserverordnung von 2011 auch Eigentümer von Häusern mit drei und mehr Wohneinheiten in die Verantwortung genommen. Ausgenommen sind Hausbesitzer, deren Wohnungen nicht vermietet sind und das Trinkwasser durch einen Durchlauferhitzer erwärmt wird.

Legionellen sind im Wasser lebende Bakterien und weltweit verbreitet. Besonders wohl fühlen sie sich im warmen Süßwasser. Bei Temperaturen zwischen 25 und 50 Grad vermehren sie sich am besten. Legionellen-Wachstum wird neben der Erwärmung aber auch durch stillstehendes Wasser begünstigt.
Durch das Einatmen von Legionellen, die in zerstäubtem Wasser sitzen, können sich Menschen mit der Legionärskrankheit oder dem sogenannten Pontiacfieber anstecken.
Die häufigsten Infektionsquellen sind Klimaanlagen, Duschen, Whirlpools und Warmwassereinrichtungen, bei denen Dampf oder Sprühnebel entsteht.

"Hausbesitzer müssen sich von selbst beim Gesundheitsamt melden. Tun sie das nicht, kann eine Strafe von der Bußgeldstelle verhängt werden", erläutert Gisela Hück vom Kreisgesundheitsamt. Zudem müssen Hausbesitzer sogar mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen, wenn sich einer der Mieter mit der Legionärskrankheit ansteckt.
"Untersuchungen auf Legionellen müssen einmal im Jahr durchgeführt werden. Sollte drei Jahre hintereinander kein Befund auf Legionellen vorliegen, können die Untersuchungen auf alle drei Jahre verringert werden", so Dr. Susanne Schulze vom Aggerverband.

Untersuchungen sind beim Aggerverband oder jedem anderen zugelassenen Labor möglich. Die Kosten belaufen sich auf rund 85 Euro - nach einem positiven Befund kämen bei einer erneuten Untersuchung nochmals 25 Euro dazu, so der Aggerverband.

Letzte Änderung: Dienstag, 14.02.2012 09:25 Uhr

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